Der Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal hat am 30.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung (GmO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 GmO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird entsprechend des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021 (bekannt gemacht am 27.05.2021) nach § 2 BauGB aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Dieser Umweltbericht liegt mit der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vom 09.11.2023 vor.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB treten der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften, die Begründung sowie der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung jeweils mit Stand vom 09.11.2023.
Die Lage und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus dem nachstehenden unmaßstäblichen Lageplan vom 09.11.2023 gefertigt von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH.
Einsehbarkeit der Planunterlagen
Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen können einschließlich ihrer Begründung in der Fassung vom 09.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Kernen - Rommelshausen, Stettener Straße 12, 71394 Kernen im Remstal von jedermann eingesehen werden und jedermann kann über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erhalten.
Ebenfalls werden folgende Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten:
Weiterhin können die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Kernen im Remstal wie folgt eingesehen werden: www.kernen.de/bebauungsplanhangweide
Ergänzend können folgende vorliegende umweltbezogene Unterlagen und Gutachten eingesehen werden:
Hinweis
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Kernen im Remstal, den 13.12.2023
gez.
Benedikt Paulowitsch
Bürgermeister
Weiterleitung zu den Planunterlagen und Gutachten: